Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Lücken der gesetzlichen Kasse abzudecken. Es gibt eine Reihe von Kombi-Tarifen, die sowohl ambulante Ergänzungen, Krankenhaus und Zahnversicherungen beinhalten. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich mir durch eigenständige Tarife einen besseren und auf mich maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellen kann.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse kennt die Private Zusatzversicherung keine Familienversicherungen. Hier erhält jede Person ihren eigenen Vertrag mit eigener Prämie – daher können auch innerhalb einer Familie unterschiedliche Tarife, Kombinationen und Gesellschaften gewählt werden.
Als freier Versicherungsmakler kann ich nahezu alle Gesellschaften anbieten, daher habe ich meine Empfehlungen anhand einer Leistungsanalyse durch spezielle Vergleichsprogramme (LevelNine) erarbeitet, an den Aussagen der Fachpresse angelehnt, bzw. aus Erfahrungen und eigener Vorstellung zusammengestellt.
Wenn Ihre Entscheidung gefallen ist, können Sie den Antrag bei uns ganz bequem anfordern. Wir schicken Ihnen per Post ein umfassendes Angebot Ihres Wunschtarifes, Sie erhalten die genauen Vertragsbedingungen und den vorgefertigten Antrag, den Sie nur noch ergänzen müssen. Ein frankierter Rückumschlag ist natürlich wieder unser Service!
Bei Fragen nützen Sie bitte zu jeder Zeit unser Servicetelefon 06201 / 84 62 50.
Es gilt generell eine 3-monatige Wartezeit. Das heißt: In den ersten 3 Monaten haben Sie nur Versicherungsschutz für durch Unfall bedingte Behandlungen.
Hier rechnen wir ganz einfach mit folgender Formel:
Kalenderjahr – Geburtsjahr = Eintrittalter
Somit ist es für uns unerheblich, ob Sie im Januar oder Dezember Geburtstag haben.
»Muss ich denn die Rechnungen vorstrecken?«
Diese Frage wird uns fast jeden Tag gestellt. Hier die Vorgehensweisen:
Die Grundkosten werden ja mit Ihrer gesetzlichen Kasse abgerechnet – Sie haben somit keine Last damit.
Beim Einchecken werden Ihre Tarifdaten mit der Chip-Karte eingelesen und diese Karte legitimiert das Krankenhaus, dass es direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann. Sollte das Krankenhaus das nicht machen (können), dann erhalten Sie eine Rechnung – diese unbezahlte Rechnung schicken Sie an Ihre Gesellschaft, die diese binnen 1-2 Wochen Ihnen erstattet – in jedem Falle aber rechtzeitig, da Sie ein Zahlungsziel der Krankenhausrechnung von i.d.R. 4 Wochen haben.
Sei es die Brillenrechnung vom Optiker oder die Liquidation des Heilpraktikers – ja, diese werden Sie vorab bezahlen müssen - wie bisher auch! Sie schicken diese Rechnung dann zur Abrechnung an Ihre Gesellschaft und erhalten Ihren Anteil binnen kürzester Zeit wieder zurück.
Diese sind gewissenhaft und vollständig zu beantworten. Falsche Angaben oder verschwiegene, kommende Behandlungen können später zu Problemen bis hin zur Leistungsverweigerung führen. Gerne helfen wir Ihnen auch direkt am Telefon. Bitte sehen Sie auch unter [Antragsanforderung] – [Hilfestellungen]
Prinzipiell wird ein unbefristeter Vertrag angestrebt, wobei eine zweijährige Mindestvertragslaufzeit zugrunde liegt – d.h. in den ersten zwei Jahren können Sie nicht »ordentlich« kündigen (Frist von drei Monaten). Eine »außerordentliche« Kündigung kann generell nach einer kommenden Beitragsanpassung ausgesprochen werden.
Eine Kündigung seitens der Gesellschaft ist ausgeschlossen – außer bei Nichtbezahlung der Prämie (Mahnkündigung) bzw. nachgewiesen falschen Gesundheitsangaben (Erschleichung eines Versicherungsschutzes).
Sie haben die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfristen, d.h. Sie können sowohl Ihren Antrag als auch bei Erhalt der Police diese nochmals widersprechen – es entstehen Ihnen keinerlei Kosten hierbei.
Die Beiträge werden nicht durch Älterwerden erhöht - das ist mit den Altersrückstellungen gewährleistet. Sollten sich künftig die Kosten oder Behandlungsmethoden ändern, dann bewirkt dies eine Nachkalkulation und kann eine Beitragserhöhung mit sich ziehen (medizinische Inflation). Lediglich die Kindertarife wechseln um die Pubertätszeit in die Jugendtarife - ab hier trennen sich auch Jungen und Mädchen – eine weitere Umstellung erfolgt zwischen dem 18. und 21. Jahr in die Erwachsenentarife – ab hier werden dann Altersrückstellungen gebildet.
Zwei Ausnahmen finden Sie in unseren Empfehlungen:
Das schweizer Tarifli der CSS ist ein Tarif, der ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist, das bewirkt zwei Vorteile: Sie zahlen in der Jugend einen sehr günstigen Beitrag, dieser steigt allerdings jedes Jahr an. Sie zahlen aber auch nie zuviel, sollten Sie eventuell später einmal kündigen.
uniVersa bietet mit seinen „E“-Tarifen (E = Einsteiger) jugendlichen Kunden einen erheblichen Beitragsvorteil (= Kalkulation ohne Altersrückstellungen) und ermöglichst somit auch wenig verdienenden jungen Menschen und hauptsächlich jungen Familien einen bezahlbaren und exzellenten Versicherungsschutz. Dieser Bonus erlischt nach 5 Jahren oder spätestens mit 40 – denn ab dann werden die Altersrückstellungen dazugeschaltet, damit im Alter der Vertrag bezahlbar bleibt.
Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht zufriedenstellend beantwortet ist, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter:
Servicetelefon: 06201 / 84 62 50 oder benutzen Sie unser Kontaktformular