Krankenzusatz24 - Krankenzusatzversicherungen und private Zusatzversicherungen

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Krankentagegeld

Alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer haben grundgesetzlich gesichert eine sechswöchige Gehaltsfortzahlung zu 100%. Danach setzt die Krankengeldzahlung der Kasse ein, diese ist aber begrenzt auf maximal 70% des Bruttogehaltes – aber auch maximal nur 90% des Nettogehaltes.

Da vom Krankengeld noch Sozialversicherungen abgezogen werden (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) rechnet man – »pi mal Daumen« – mit ca. 75% des Nettogehaltes, die bei Arbeitsunfähigkeit verbleiben. Als maximales Gehalt wird für 2008 monatlich € 4.012,50 zugrunde gelegt.

Beendigung der Krankengeldzahlung:
Der Bezug von Krankengeld endet mit dem »Gesundschreiben« oder bei Eintritt der Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen (1,5 Jahre) begrenzt. Sie erkennen schnell, dass hier erhebliche Einkommenslücken entstehen können, die mit 25% – und bei Besserverdienenden erheblich mehr Reduzierungen mit sich bringen, die immense Auswirkungen haben können.

Eine Absicherung dieser Einkommenslücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ist sehr preiswert und schützt vor dem fatalen Liquiditätsverlust.
Gerne schicken wir Ihnen ein genau auf Ihre Einkommenssituation abgestimmtes Tagegeld-Angebot. Sie erhalten eine umfassende Darstellung Ihrer persönlichen Einkommenslücke, ein Angebot der führenden Gesellschaft nebst den dazugehörigen Vertragsbedingungen und Antrag. Dann können Sie alles genau nachlesen und in Ruhe Ihre Entscheidung treffen.

Wenn Sie mehr über Krankengeld und Krankentagegeld erfahren möchten, haben wir eine weitere Informationsmöglichkeit für Sie: Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler.

Bitte machen Sie folgende Angaben, die wir für die Berechnung benötigen:


Steuerklasse:

Kinder:

* Wir haben auch die Möglichkeit, Ihnen einen Tarif ohne Gesundheitsfragen anzubieten.

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