Krankenzusatz24 - Krankenzusatzversicherungen und private Zusatzversicherungen

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Unsere Empfehlungen für private Krankenzusatzversicherungen (stationär)

Wir stellen gewisse Bedingungen an eine gute stationäre Zusatzversicherung, um diese Ihnen empfehlen zu können.
Aus diesem Grunde haben wir mit Hilfe von umfassenden Analysen und mit Spezialvergleichsprogrammen (LevelNine, www.kvpro.de) den Markt gefiltert. 67 Tarife wurden verglichen und durch die Computeranalyse bewertet, mit wieviel Prozent die Tarife von der Ideallösung abweichen.

Aus diesen in Frage kommenden 67 Tarifen habe ich nochmals gefiltert …

Zur Berechnung Ihrer persönlichen Prämie ergänzen Sie bitte Ihre Angaben

Gesellschaft ARAG AXA CSS Dt. Ring Hallesche Mann-
heimer
uniVersa uniVersa
Tarifname 262 KG 2 CSS.clinic2 clinic+ CSA100 + CSW2 ZSW SZII (E)
Beitrags-
sprung mit 40
SZ
»Chefarzt«
Sind privatärztliche Behandlungen erstattungsfähig?
+ + + + + + + +
»ambulante Operationen«
Sind privatärztlich durchgeführte Operationen erstattungsfähig?
+ + + - - + - -
vor- und nachstationäre Behandlungen als Privatpatient + + + + + + + +
Sind Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses in ärztlicher Einweisung genannt erstattungsfähig? + + + + + + + +
»rooming-in«
Werden die Kosten für eine Begleitperson von Kindern übernommen?
- + + + + + - -
Ersatzkrankenhaus-
tagegeld
bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen
+ + + + + + + +
Stationäre Kuren
Sind Leistungen vorgesehen?
- - + + - - - -
»Gemischte Heilanstalten« beinhalten die Bedingungen eine kundenfreundlichere Regelung + + + + - + + +
Leistet der Tarif auch über den Höchstsatz der GOÄ? + + + + + + + +
Originalangebot der Gesellschaft PDF PDF PDF PDF PDF PDF PDF PDF
Prospekt des Tarifes PDF PDF PDF PDF PDF PDF PDF PDF
Vertragsbedingungen nach VVG
AVB
MBKK
AVB
MBKK
AVB
MBKK
AVB
MBKK
AVB
MBKK
AVB
MBKK
AVB (1)
AVB (2)
MBKK
AVB
MBKK
Prämie in Euro
Sie möchten Abschließen Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern Antrag anfordern
Gesellschaft ARAG AXA CSS Dt. Ring Hallesche Mann-
heimer
uniVersa uniVersa
Tarifname 262 KG 2 CSS.clinic2 clinic+ CSA100 + CSW2 ZSW SZII (E)
Beitrags-
sprung mit 40
SZ

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Chefarztbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer

Dies ist die umgangssprachliche Definition einer privatärztlichen Behandlung nach der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte). Alleine nur durch diese Abrechnungsmöglichkeit kann der Arzt/Krankenhaus alle zur Verfügung stehenden und medizinisch machbaren Behandlungsmethoden einsetzen – ebenso können Spezialpräparate verordnet werden, ohne Rücksichtsnahme/Einschränkung durch Vorgaben der gesetzlichen Kasse (=> Gesundheitsreform – Sparmaßnahmen), Kostendruck des Krankenhauses oder Budget des Arztes begrenzt zu werden.

Fachkliniken sind auf Ihr Spezialgebiet konzentriert und sowohl das ganze Ärzteteam – als auch die gesamte technische Ausrüstung darauf zielgenau ausgerichtet. Routine, Professionalität und permanente hochqualifizierte Weiterbildung gewährleisten einen hohen und gleichmäßigen Standard und sichern damit eine schnellere Genesung.

Provokative Frage an Sie:
»Kämen Sie auf den Gedanken, die große Jahresinspektion Ihres Autos bei einer anderen Markenwerkstatt oder sogar bei einer freien Tankstellen-Werkstatt machen zu lassen?«
Ich bin mir sicher und sage »NEIN« – aber was machen Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes?

Sie müssen ins nächstgelegene Kreiskrankenhaus!

Zwei-Bett-Zimmer

Die »Privatstation« auf der Sie behandelt werden, bietet Ihnen ruhige Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer. Hier ist Ihre Privatsphäre gewährleistet – Sie haben Ruhe und können den Tag so gestalten, wie Sie es wollen. Sei es das geöffnete Fenster, das Fernsehprogramm, was Sie wünschen – oder einfach ungestört Ihren Besuch empfangen. Manche wollen auchgeschäftlich telefonieren oder sogar am Laptop weiterarbeiten, ohne jemanden zu stören.

Folgendes Szenario war vor Kurzem der Beweggrund eines Abschlusses einer Kundin von uns:

Sie musste wegen einem gynäkologischen Eingriff in ein Kreiskrankenhaus in unserer Nähe. Dieses Krankenhaus bietet Drei-Bett-Zimmer – jeweils zwei Zimmer teilen sich durch 2 Eingänge eine Nasszelle mit Dusche, Toilette, Waschbecken. Vor der OP muss abgeführt werden – in ihrem Fall wurden am gleichen Tag 3 Patientinnen operiert und mussten alle zusammen sich eine Toilette teilen – und das mit Abführmittel.
Mehr dazu muss man wohl nicht sagen, oder?

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Leistungen auch oberhalb der Gebührenordnung

Die GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) ist einfach erklärt eine Preisliste. Hier wird jeder Behandlungsschritt mit einer Ziffer benannt und bekommt einen Geldwert zugeordnet.
Nun wird nochmals unterschieden in persönliche oder technische Dienstleistungen und der berechnende Arzt kann diesen genannten Geldwert bis zum Regelhöchstsatz (1. Schwellenwert) steigern, d.h. das 2,3-fache liquidieren.

Sollte die Behandlung besonders umfassend oder kompliziert verlaufen, bzw. ein zeitlicher Mehraufwand notwendig sein, dann kann er bei medizinischer Begründung sogar den Höchstsatz der GOÄ – in diesem Falle den 3,5-fache Satz berechnen (2. Schwellenwert).

Manche Kapazitäten und Spezialkliniken benötigen zur Finanzierung der »high-end«-Medizin sogar den 5-fachen Satz, der allerdings von den meisten Tarifen nicht mehr erstattet wird. Und gerade auf diesen Punkt legen wir sehr viel Wert auf diese »open-end«-Leistung, denn meist hier finden wir die Profis, die echten Kapazitäten – und die brauche ich für den Ernstfall.

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Ambulante Vor- und Nachuntersuchung

Auch ein Punkt, der bei den meisten Abschlüssen nicht ausreichend beraten wird, der mir allerdings sehr wichtig erscheint.

Mein Argument:

Ich möchte gerne, dass der Spezialist meines Vertrauens mich selbst vor der OP ausführlich untersuchen kann, um hier die Entscheidung zu treffen, wie und mit welcher Methode er mich in den nächsten Tagen operieren wird. Und das bereits als Privatpatient!
Denn nur so ist eine optimale Behandlung vorgegeben.
Selbst die postoperative Behandlung, den Heilungsprozess oder die Vorbereitung zur Reha möchte ich in den gleichen Händen wissen.

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Gemischte Heilanstalten

Eines der wichtigsten Themen – und ich muss leider zugeben, dass fast alle meiner Kollegen dieses Thema entweder bagatellisieren oder erst gar nicht wissen (Testen Sie es mal aus!)

Dieses Problem führt an einsamer Spitze die Beschwerdestatistik beim Ombudsmann der PKV – die Schlichtungsstelle zwischen Kunde und Gesellschaft.
Wobei es ganz einfach zu erklären ist, da es genau in den Vertragsbedingungen definiert wird.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Heilbehandlungen in zugelassenen Krankenhäuser!

Nun gibt es aber mit rasant steigender Zahl Krankenhäuser, die nicht nur klassische Krankenhäuser sind, sondern weitere Dienstleistungen anbieten – es werden Reha-/Kuren angeboten, stellenweise ambulante Ärztehäuser, kosmetische OP-Zentren integriert – und schon wechselt ein ehemaliges Traditionskrankenhaus seinen Status als »gemischte Heilanstalt«. Schauen Sie mal hier in dieser Auflistung, wie viele Ihnen sicherlich bekannte Kliniken in Ihrer Nähe dies sind!

Und Behandlungen in diesen »gemischten Heilanstalten« bedürfen eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers. Liegt diese nicht vor, kann und wird der Versicherer seine Leistungen verweigern – Sie bekommen die Kosten nicht erstattet – der Rechtsstreit ist vorprogrammiert.

Auch hier zum klaren Verständnis:

Eine Versicherung muss das bezahlen, was in den Vertragsbedingungen konkret genannt ist – sie darf es nicht bezahlen, wenn es nicht im Vertrag genannt ist – sogenannte Kulanz ist juristisch eine Veruntreuung von Versicherungsprämien!

Wir sehen dies als unsere Mission, ausschließlich Tarife anzubieten, in dessen Vertragsbedingungen dieses klar definiert wurde.

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